Wann kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung gestellt werden?
Wer eine Lohnsteuergutschrift erwartet, kann von sich aus beim Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung einreichen.
Lohnsteuerpflichtige (Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen, Beamte und Beamtinnen, Pensionisten und Pensionistinnen) werden vom Finanzamt im Rahmen der sogenannten "Arbeitnehmerveranlagung" (früher: Jahresausgleich) zur Einkommensteuer erfasst.
Eine Lohnsteuergutschrift ist normalerweise in folgenden Fällen zu erwarten:
Frist:
Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für 2014 bis Ende Dezember 2019 gestellt werden).
TIPP:
Sie können Ihren Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung (ab 2002) auch über www.finanzonline.at elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ein Download der Formulare ist aber nicht mehr möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei www.finanzonline.at oder Ihrem zuständigen Finanzamt.