ZIVILDIENSTLEISTENDE - FAMILIENUNTERHALT, PARTNERUNTERHALT UND WOHNKOSTENBEIHILFE

Seit 1.6.2011 fällt die Zuständigkeit für Anträge auf Familienunterhalt, Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende in erster Instanz an das Heerespersonalamt (zuvor Bezirksverwaltungsbehörde) und in zweiter Instanz an das Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (zuvor Landeshauptmann).


Allgemeine Fragen: 
Hotline: 0810/242 811
Montag: 07:30 bis 19:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 16:00 Uhr 

Anträge sind seit 1.6.2011 beim Heerespersonalamt oder bei der Gemeinde, in der der Zivildienstpflichtige seinen Hauptwohnsitz hat, einzubringen.

Formulare finden Sie hier

 

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