Autowrack - Entsorgung

Altfahrzeuge dürfen keinesfalls auf Wiesen-, Wald- oder Schotterböden abgestellt werden. Die Nichtbeachtung wird von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldbuße von € 850,-- bis € 41.200,-- bestraft.

Seit 1. Jänner 2007 ist nun eine kostenlose Rückgabe von Altfahrzeugen im Handel (jedoch markengebunden) möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10432027/4335340/