- Nächster Termin am ...
Lt. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist
ab Montag, dem 25.04.2022
das Betreten von Alten- und Pflegeheimen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
• 3 G Nachweis (geimpft, genesen oder getestet )
PCR Test (nicht älter als 72 Std. ) oder
Antigentest (nicht älter als 24 Std. )
Beide Tests müssen von einer zertifizierten Teststelle abgenommen und bestätigt sein
Besuchszeiten von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
• Besuche im Rahmen der Palliativ-und Hospizbegleitung nach telefonischer Rücksprache auch außerhalb der Besuchszeiten möglich
FFP2 Masken sind von Besucher*innen auch in den Zimmern und am Areal durchgehend zu tragen.
Siehe PDF-Beilage! [PDF-Dokument]
ab Montag, dem 25.04.2022
das Betreten von Alten- und Pflegeheimen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
• 3 G Nachweis (geimpft, genesen oder getestet )
PCR Test (nicht älter als 72 Std. ) oder
Antigentest (nicht älter als 24 Std. )
Beide Tests müssen von einer zertifizierten Teststelle abgenommen und bestätigt sein
Besuchszeiten von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
• Besuche im Rahmen der Palliativ-und Hospizbegleitung nach telefonischer Rücksprache auch außerhalb der Besuchszeiten möglich
FFP2 Masken sind von Besucher*innen auch in den Zimmern und am Areal durchgehend zu tragen.
Siehe PDF-Beilage! [PDF-Dokument]