EHESCHLIESSUNG

In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Seit 1.11.2013 kann auch bei JEDEM Standesamt die "Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit" (= früher Aufgebot) gemacht werden.

Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigen Eheschließung erfolgen. Dabei müssen beide Verlobte anwesend sein.


Kontakt Rathaus Murau:
 Standesamt, Tel: 03532-2228-12


Spezielle Informationen zu Heirat auf https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070000.html  zu folgenden Themen:

  • Vor der Heirat 
       Verlobung, Checkliste Hochzeit, Anmeldung zur Eheschließung, Namensführung in der Ehe
  • Die Heirat 
       Standesamtliche Trauung, Konfessionelle Trauung, Heirat im Ausland,
  • Nach der Heirat 
       
    Ehegüterrecht, Namens- und/oder Adressänderung, Hochzeitsjubiläen
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