Gemeinderatswahl am Sonntag, 23. März 2025
In der Gemeinde Murau sind 21 Gemeinderäte zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (§ 22 GWO).
Wählbar sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind überdies nur dann in den Gemeinderat wählbar, wenn sie eine schriftliche Erklärung, dass sie nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates nicht in Folge einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben, der Gemeinde vorlegen. In der Erklärung ist auch die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bzw. der letzte Wohnsitz im Herkunftsmitgliedstaat anzugeben. Bei begründeten Zweifeln am Inhalt der Erklärung kann die Gemeinde die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaates verlangen, mit der bestätigt wird, dass die wahlwerbende Person nach dem Recht dieses Staates wählbar ist (§ 41 iVm. § 42 Abs. 4 GWO).
Wahlkarten Antrag:
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen oder - wenn die Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist - auch bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.
Mündliche (persönliche) Anträge sind jedenfalls bis zum Freitag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr möglich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Hier kommen Sie zum Online-Antrag: Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte (Online-Formular)