UNTERSTÜTZUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Die Steiermärkische Landesregierung hat am 15.3.2010 Richtlinien für die Unterstützung pflegender Angehöriger beschlossen. Das Land Steiermark gewährt pflegenden Angehörigen nach Maßgabe der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel bei Vorliegen einer sozialen Härte eine Zuwendung.

Zweck dieser Zuwendung ist die Verbesserung der Möglichkeit, im Fall der Verhinderung der Hauptpflegeperson vermehrt professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, um einen Beitrag zur Entlastung der Hauptpflegeperson zu leisten.

Die Förderung erfolgt durch das Land als Träger von Privatrechten. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Der Antrag für diese Unterstützung ist über die Wohnsitzgemeinde zu stellen. Von dort wird er an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung zur Bearbeitung weitergeleitet.

Diese Richtlinien sowie auch das Antragsformular sind auf dem Sozialserver des Landes unter www.soziales.steiermark.at abrufbar. 


Kontakt Rathaus Murau: Sozialreferat, Tel: 03532-2228-12

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