- Am 03.03.2021 ist di...
Aufgrund der Tauperiode ist ab Montag 22. Februar 2021 das Befahren der Gemeindestraßen und –wege mit Fahrzeugen ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen untersagt.
Die Wegsperre wird mittels Verkehrszeichen sichtbar gemacht, gilt bis auf Weiteres und wird je nach Witterung und Zustand der Straßen und Wege wieder aufgehoben.
Die Wegsperre wird mittels Verkehrszeichen sichtbar gemacht, gilt bis auf Weiteres und wird je nach Witterung und Zustand der Straßen und Wege wieder aufgehoben.