PENDLERBEIHILFE

Die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer gilt immer rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr.

Die maximale Fördersumme beträgt 389 Euro pro Jahr.

Die Arbeiterkammer übernimmt in dieser Zeit die komplette formale Abwicklung und finanziert auch ein Drittel der Fördersumme.


Wer hat Anspruch auf Pendlerbeihilfe?

  • Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein, und das Jahreseinkommen darf nicht über 29.715 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).
  • Die Pendlerbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.
  • Die Frist für die Beantragung der Pendlerbeihilfe 2013 endet am 31.12.2014.
  • Auch Lehrlinge haben Anspruch auf PendlerInnenbeihilfe, wenn sie in der Berufsschule im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen können.


Antragsformulare 
samt Richtlinien gibt es in den Gemeindeämtern, in den Firmen bei den Betriebsräten sowie in der AK-Zentrale und allen Außenstellen.

Zusätzlich stehen die neuen Antragsformulare als Download zur Verfügung. Das Formular zum Download finden Sie hier 

Die ausgefüllten Anträge und die erforderlichen Nachweise können in der AK-Zentrale, in allen AK-Außenstellen abgegeben werden oder per Post an die:

Arbeiterkammer Steiermark
PendlerInnenbeihilfe,
Hans-Resel-Gasse 8-14, 
8020 Graz,

geschickt werden.


Nähere Informaionen:  Pendlerbeihilfe

© Copyright 2024 Gemeinde24 APP.Homepage.SocialMedia für Ihre Gemeinde!