PRIVATSCHADENSAUSWEIS (KATASTROPHENSCHÄDEN)

Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung: 

  • Ihre Wohnsitzgemeinde (Mag. Kathrin Wawra, Tel: 03532-2228-24)
  • Ihre Bezirkshauptmannschaft
  • die Abteilung 10 des Amtes Stmk. Landesregierung erreichbar unter: (0316) 877-6956 und (0316) 877-6943


An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Wohnsitzgemeindeamt mit je EINER Meldung nach aufgetretener Schadensart.


Weiters ist eine unterfertigte Verpflichtungserklärung bei der Schadensschätzung vor Ort dem Sachverständigen zu übergeben.


Bitte beachten Sie bei der Meldung beim Wohnsitzgemeindeamt folgende einzuhaltende Fristen:

  1. Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen samt Inventar müssen innerhalb von 2 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
  2. Schäden an
     a. Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzten Flächen), Vieh 
     b. Waldschäden bzw. Waldbodenverluste 
      c. Schäden durch Hangtiefenrutschungen, 
      d. Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken (Hofzufahrten, Güterwege) 
     e. Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.


Nähere Informationen unter ...
http://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10178137/12722299

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