REZEPTGEBÜHRENBEFREIUNG

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag möglich?

Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte im Jahr 2014:

  • € 857,73 für Alleinstehende
  • € 1.286,03 für Ehepaare zw. eingetragene Partnerschaften nicht übersteigen.´
  • Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um € 132,34.

Personen mit Krankheiten oder Gebrechen und einer länger andauernden medikamentösen Behandlung, durch die Ihnen erfahrungsgemäß überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, sofern die monatlichen Nettoeinkünfte im Jahr 2014

  • € 986,39 für Alleinstehende bzw.
  • € 1478,93 für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften nicht übersteigen.
  • Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um € 132,34.


Wie und wo können Sie die Rezeptgebührenbefreiung beantragen?

Sie können diese in der Zentrale oder in einer der Außenstellen der GKK per Post, per Fax oder persönlich beantragen. Anträge können auch über das Gemeindeamt (Rathaus Murau, Meldeamt) gemacht werden.


Weitere Informationen und Anträge unter:
http://www.stgkk.at/portal27/portal/stgkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.711892&action=2

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