AUSKUNFTSSPERRE

Jede gemeldete Person, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, hat das Recht, bei der Meldebehörde eine sogenannte „Auskunftssperre“ zu beantragen, d.h. es werden keine Meldeauskünfte erteilt.

Voraussetzung: ein schutzwürdiges Interesse kann glaubhaft gemacht werden! Dies könnte z.B. sein:
   • Inkognitoadoption
   • Begründete Sorge um die körperliche Sicherheit 
   • Schutz vor körperlichen Übergriffen 
   • Schutz vor übermäßiger Belästigung 
   • Amtspersonen, die Racheakte zu befürchten haben 
   • Schutz der Privatsphäre exponierter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

Können solche schutzwürdigen Interessen glaubhaft gemacht werden, verfügt die Meldebehörde die Auskunftssperre.


Wie lange gilt eine Auskunftssperre?
Eine Auskunftssperre kann für die Dauer von höchstens zwei Jahren verfügt werden und gilt in dieser Zeit auch im Falle einer Um-/Abmeldung. Liegen nach Ablauf dieser Frist nach wie vor Gründe für die Auskunftssperre vor, kann sie auf neuerlichen Antrag hin verlängert werden.


Widerruf der Auskunftssperre 
Die Meldebehörde hat die Auskunftssperre zu widerrufen, wenn 
   • sich der Antragsteller/die Antragstellerin rechtlichen Verpflichtungen entziehen will oder 
   • die Gründe für die Auskunftssperre nicht mehr gegeben sind.


Auskunft trotz Auskunftssperre 
Kann jemand eine konkrete rechtliche Verpflichtung gegenüber einer gesuchten Person geltend machen, so hat die Meldebehörde die gewünschte Meldeauskunft trotz des Vorliegens einer Auskunftssperre zu erteilen, nachdem sie vorher der/dem gesuchten Meldepflichtigen Gelegenheit zu einer Äußerung gegeben hat.

Hinweis: Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Ämtern und Behörden, denen die Meldebehörde aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften die Meldedaten zur Verfügung zu stellen hat.


Erforderliche Unterlagen: Antrag und amtlicher Lichtbildausweis


Kosten:
€ 14,30 Eingabegebühr 
€ 6,50 Verwaltungsabgabe für die Bewilligung


Zuständigkeit: primär die Hauptwohnsitzgemeinde


Kontakt Rathaus Murau: Meldeamt, Tel: 03532-2228-0

 

Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.

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