AUTOWRACK - ENTSORGUNG

Altfahrzeuge dürfen keinesfalls auf Wiesen-, Wald- oder Schotterböden abgestellt werden. Die Nichtbeachtung wird von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldbuße von € 730,-- bis € 36.340,-- bestraft.

Seit 1. Jänner 2007 ist nun eine kostenlose Rückgabe von Altfahrzeugen im Handel (jedoch markengebunden) möglich.

Informationen hierüber erhalten Sie unter www.umweltnet.at (> Abfall u. Ressourcenmanagement > Altfahrzeuge).

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