FAHRVERBOT AUF GRUND TAUWETTERPERIODE

Ab Montag 20.2.2023 tritt aufgrund der jährlichen Tauwetterperiode das Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht in Kraft. Ausgenommen hiervon sind: Zustelldienste, Vieh-, Futtermitteltransporte und die Müllabfuhr. Die betreffenden Straßenzüge werden durch Fahrverbotstafeln für über 7,5 t Gesamtgewicht gekennzeichnet.
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