Babygutscheine
Für jedes Neugeborene mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Murau gibt es Gutscheine im Wert von € 200,--.
(einzulösen bei allen Betrieben die auf der beigelegten Liste zu finden sind) Zusätzlich gibt es eine Dokumentenmappe.
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-20
Babyschwimmen
Mütter bzw. Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in Murau haben und deren Kind/Baby beim Babyschwimmen teilnimmt, erhalten dafür einen Kostenbeitrag von € 35,--./ Kind für maximal 2 Kurse.
Die Kursteilnahmebestätigungen sind im Gemeindeamt vorzulegen, danach werden € 35,-- rückerstattet.
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-20
Besamungszuschüsse
- Belegungs- und Besamungszuschuss je Betrieb und je weiblichem Rind ab 19 Monate € 25,50
- Pferde werden je Deckung mit € 50,00 gefördert.
- Schweine werden je Besamung mit € 22,00 gefördert.
- Der Ankauf gekörter Zuchteber und Zuchtwidder wird mit € 182,00 bzw. € 109,00 im 3-Jahresintervall gefördert.
- Voraussetzung für jede Förderungsmaßnahme ist der ordentliche Wohnsitz des Betriebsleiters in der Stadtgemeinde Murau.
Förderung wirksam ab 01.01.2020
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-20
Erste-Hilfe-Kurs für Jugendliche
Bei Ablegung der Führerscheinprüfung ist ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.
Die Stadtgemeinde Murau fördert Erste-Hilfe-Kurse für Jugendliche von 14 bis 24 Jahren mit 50 %.
Die Auszahlung erfolgt mit Murau Regionsgutscheinen.
Voraussetzung für eine Förderung:
Hauptwohnsitz in Murau und Vorlage der Teilnahmebestätigung
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-20
Essen auf Rädern
Ein Essen mit Zustellung € 10,61 / Essen für Ausgleichszulagenbezieher € 8,91
Nähere Informationen zu Essen auf Rädern erhalten Sie im Elternheim Murau, Tel.: 03532/2790.
Fachärzteförderung
Förderrichtlinie für Neuansiedlung und Nachbesetzung bestehender Arzt (Facharzt oder praktischer Arzt)
Betrag: € 5.000,00
Auszahlung jeweils nach Ablauf des 12. Monats der Inbetriebnahme der Ordination;
wird die Ordination vor Ablauf dieser 5 Jahre geschlossen, wird die Förderung für das letzte Jahr mtl. aliquotiert, angefangene Monate zählen dabei nicht.
Ein Förderansuchen ist schriftlich bei der Stadtgemeinde Murau einzubringen.
(Sie können Ihr Ansuchen auch per E-Mail an gde@murau.gv.at einbringen; für die Risiken der elektronischen Datenübermittlung haftet der Absender.)
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-42
Fahrkostenbeitrag für Studierende
Studierende, die mit dem Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Murau gemeldet sind, das 26. Lebensjahr nicht vollendet haben und als ordentliche Hörer an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule studieren, erhalten nach Antragstellung für jedes absolvierte Studiensemester einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 100,--.
Die Auszahlung des Fahrtkostenbeitrages erfolgt für jedes Studiensemester im Nachhinein, d.h. für das Wintersemester frühestens im März und für das Sommersemester frühestens im Oktober eines jeden Kalenderjahres. Die Förderung kann rückwirkend, bis zu einem Jahr nach Ablauf des Studiensemesters ausbezahlt werden.
Wenn der Studierende den Kauf eines "Klimaticket Steiermark" oder eines "Klimaticket now" nachweisen kann, wird dafür zusätzlich pro Kalenderjahr ein Klimabonus von € 150,-- gewährt.
Formular_Fahrtkostenbeitrag für Studierende.pdf
Beizulegen ist eine Inskriptionsbestätigung bzw. das aktuelle "Klimaticket Steiermark" oder "Klimaticket now".
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-21
Fahrsicherheitstraining für Jugendliche
Jugendliche haben die Möglichkeit, bei der Stadtgemeinde Murau einmalig einen Gutschein für das ÖAMTC-Fahrsicherheitstraining und für das Fahr Aktiv Zentrum Fohnsdorf um den Preis von € 80,00 zu erwerben.
Welche Voraussetzungen für den Erwerb des Fahrsicherheitsgutscheines gibt es?
- Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Murau
- das 24. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet
Wie funktioniert der Erwerb des Fahrsicherheitsgutscheines?
- Vor Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings kann der Gutschein um € 80,00 im Meldeamt der Stadtgemeinde Murau erworben werden. Mit diesem Gutschein sind die kompletten Kosten für das Fahrsicherheitstraining beglichen; der Gutschein muss beim Fahrsicherheitstraining abgegeben werden.
Mitzubringen sind:
- der Nachweis über die Erlangung der Lenkerberechtigung
- ein Lichtbildausweis, aus dem das Geburtsdatum des Förderungsberechtigten hervorgeht.
Über die Hauptwohnsitzanmeldung wird in der Stadtgemeinde eine Abfrage durchgeführt.
Der Fahrsicherheitsgutschein zu dem ermäßigten Preis kann nur einmal erworben werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung besteht nicht.
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-11
Falltierentsorgung
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Tiermaterialiengesetz (§10 Abs.6) sind die entstehenden Kosten vom Verpflichteten (Verursacher) direkt zu tragen.
Die Kostenumwälzung auf die Tierhalter wird in der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark über die Kostentragungsregelung für die Sammlung und Beseitigung von Falltieren gem. LGBl. Nr. 155 im § 4 vom 21.12.2006 geregelt
Form der Umwälzung: Die Umwälzung hat in der Form zu erfolgen, dass jeder Tierhalter in der Gemeinde für seine Großvieheinheiten (GVE) den entsprechenden Teil an den von der Gemeinde vorläufig getragenen Kosten zu übernehmen hat, unabhängig davon, ob in seinem Betrieb Falltiere angefallen sind.
Die Tierbestandsdaten werden aus der nationalen Tierdatenbank zur Verfügung gestellt.
Die Falltierentsorgungskosten werden ab dem Jahr 2015 auf die Verursacher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übergewälzt.
Für die Anlieferung zur TKV-Sammelstelle bei der ARA-Murau wird eine Freigrenze pro Haushalt von 30 kg festgelegt.
Als Berechnungsschlüssel werden die Betriebskosten durch die angelieferten TKV-Menge (kg) herangezogen, was den zu verrechneten Kilopreis ergibt.
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-42
Jugendtaxi
Beim sogenannten "Jugendtaxi" handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadtgemeinde Murau.
Anspruchsberechtigte Personen:
- Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Murau
- Jugendliche von 14 bis 24 Jahren, es muss ein aufrechter Familienbeihilfenanspruch bestehen
Anspruchsberechtigte Jugendliche erhalten im Stadtamt Murau Taxigutscheine in der Höhe von € 40,- pro Quartal, die sie individuell für Taxifahrten einsetzen können. Ausschließlich einlösbar bei Power Taxi, Tel. 0699/16120015
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-20
Kindergartenkinder-Förderung
Förderungsbetrag:
€ 200,-- pro Kindergartenjahr
Ausnahme: € 100,-- pro Kindergartenjahr für Eltern die keine Kindergartenbeiträge leisten bzw. deren Kinder das Pflichtjahr besuchen
Voraussetzungen mit Stichtag 01. Oktober jeden Jahres:
- Mindestentfernung Wohnadresse zum nächsten Kindergarten: 3,5 km
- Eltern und Kindergartenkind müssen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Murau gemeldet sein
- schriftlicher Antrag der Eltern (nicht der Unternehmer)
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-18
Lehrlingsförderung
Durch die Schaffung von Lehrstellen profitiert das gesamte wirtschaftliche Umfeld in der Stadtgemeinde Murau. Es liegt daher im Interesse der Stadtgemeinde Murau, dass das Lehrstellenangebot erweitert wird. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Murau hat daher in seiner Sitzung vom 7. Juli 2016 eine Lehrlingsförderung beschlossen. Das Ziel dieser Förderung ist, dass Unternehmen, die einen Lehrling neu beschäftigen, mit einem finanziellen Beitrag unterstützt werden.
Die Stadtgemeinde Murau gewährt für die Neubeschäftigung eines Lehrlings eine einmalige Förderung in der Höhe von € 400,--.
...zu den Richtlinien und zum Antragsformular!
Murli-Dance
Ein tolles Angebot für Kinder in Murau, das Murli-Dance.
Es handelt sich um einen Tanz- und Bewegungskurs für Mädchen und Buben im Alter von 2 1/2 bis 6 Jahren.
Mütter bzw. Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in Murau haben und deren Kind beim Kindertanzkurs "Murli-Dance" teilnimmt, erhalten dafür einen Kostenbeitrag von € 15,--/ Kind für maximal 2 Kurse.
Nähere Informationen zu Terminen unter Tel. 0664-4577771 oder per Mail an murlidance@gmx.at
Die Kursteilnahmebestätigungen sind im Gemeindeamt vorzulegen, danach werden € 15,-- rückerstattet.
Antragsformular_Murli-Dance
Notstromaggregate für Landwirte (Förderungszeitraum 2020 - 2025)
Förderungsvoraussetzung und Förderungswerber:
Landwirtschaftlicher Betrieb mit Viehhaltung
Hauptwohnsitz des Betriebsführers in der Stadtgemeinde Murau
Förderinhalt:
• Notstromversorgung mit Stromaggregat (Motorbetrieben oder mit Traktorzapfwelle) für die
elektrische Versorgung bei Stromausfällen in Katastrophenfällen;
• Anschaffungs- und Installationskosten von Stromaggregaten inkl. Anschlusskosten am
Zählerkasten
Gefördert werden die Anschaffungs- und Installationskosten von € 1.500,00 bis €
5.000,00, inkl. Mehrwertsteuer.
Die Förderhöhe beträgt 25 % der Bruttoanschaffungskosten.
Anfrage bitte unter der Tel.Nr. 03532/2228-22
Notstromaggregate für Landwirte Richtlinien 2024.pdf
Notstromaggregate für Landwirte Antrag 2024.pdf
Privater Wohnbau
Verfahrensschritte zur Erlangung der Wohnbauförderung:
Der Antragsteller muss eine Privatperson und Eigentümer/Errichter des Fördergegenstandes sein;
Vorlage einer positiven Erledigung der Fertigstellungsanzeige;
Der Antragsteller muss den Hauptwohnsitz im Förderobjekt haben;
Hauptwohnsitz der Kinder im Förderobjekt;
Bekanntgabe der Bankverbindung mit dem Ansuchen;
Bei Zubauten entspricht die förderbare Wohnfläche der Bruttogeschossflächen des Zubaus. Seitens der Stadtgemeinde Murau wird für die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern ein Wohnbauzuschuss ausbezahlt.
Auszahlung von € 1.500,00 pro Haus plus zusätzlich € 100,00 für jedes minderjährige Kind zum Zeitpunkt des Bezuges.
Für Zubauten, wenn dabei eine weitere Wohnung geschaffen wird (mind. 30 m² Wohnfläche) € 5,00 je m²
Wirksamkeit der Fördermaßnahme: 01.01.2015
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-26
Seniorentaxi
Power Taxi: Tel. 0699-16120015
Beim sogenannten "Seniorentaxi" handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadtgemeinde Murau.
Anspruchsberechtigte Personen
- Personen mit Hauptwohnsitz in Murau
- Personen ab 70 Jahren
- Personen (ohne Altersbeschränkung), die im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung von 60% oder mehr eingetragen haben (Kopie des Ausweises erforderlich)
- Mindestpensionisten (Nachweis erforderlich)
Anspruchsberechtigte Personen erhalten im Stadtamt einen Wertgutschein in der Höhe von € 30,- pro Quartal, den sie individuell für ihre Taxifahrten einsetzen können. Ausschließlich einlösbar bei Power Taxi. Egal ob für eine Fahrt zum Arzt oder zum Einkauf.
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-11
Solaranlagen- und Photovoltaikanlagen, moderne Holzheizungsanlagen
Die Fernwärme versorgt nicht alle Bereiche der Stadt. Viele Leute sind bereit, alte Ölheizungen auf Systeme mit erneuerbarer Energie umzustellen. Die Stadtgemeinde Murau ist Mitglied des Klimabündnisses und leistet mit der Förderung von modernen Holzheizungen einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Die Förderungsvoraussetzungen, Höhe der Zuschüsse entnehmen Sie nachstehendem Link.
Genauere Informationen über Förderungsvoraussetzungen, Art der Antragstellung usw. erhalten Sie im Stadtamt Murau, Tel.Nr. 03532-2228-26.
...zu den Förderungsrichtlinien!
Weihnachtszuwendung
Anspruchsberechtigt sind Ausgleichszulagenbezieher, ein Nachweis muss erbracht werden.
Die Weihnachtszuwendung beträgt € 100,--
Ausgleichszulagenbezieher, die bekannt sind, werden schriftlich davon verständigt. In diesem Schreiben werden sie aufgefordert, einen Nachweis über den Bezug der Ausgleichszulage vorzulegen. Danach kann das Geld im Gemeindeamt abgeholt werden oder nach Bekanntgabe der Konto Nr. überwiesen werden. Eine zusätzliche Information über diese Förderung erfolgt in der Gemeindezeitung, um auch alle, die hieramts nicht aufscheinen oder erst in letzter Zeit die Pension erhalten haben, zu erreichen.
Nähere Informationen: Stadtamt Murau, Tel: 03532-2228-20
Wirtschaftsförderung außerhalb der Innenstadt
Außerhalb der Innenstadt werden Kleinbetriebe der Industrie, des Gewerbes, des Handels, des Fremdenverkehrs oder des Dienstleistungs-, Forschungs- und Entwicklungssektors gefördert, die sich im Gemeindegebiet Murau neu ansiedeln.
Sämtliche Investitionen werden vom städtischen Bauamt geprüft.
Bei Nichterfüllung der Förderrichtlinien besteht eine Rückzahlungsverpflichtung!
Ein Förderansuchen ist schriftlich bei der Stadtgemeinde Murau einzubringen. (Sie können Ihr Ansuchen auch per E-Mail an gde@murau.gv.at einbringen; für die Risiken der elektronischen Datenübermittlung haftet der Absender.)
Nähere Informationen erhalten Sie unter nachstehendem Link oder
unter der Tel.Nr.: 03532/2228-24.
Auf die angeführten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Änderungen vorbehalten!