GEBURT

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes und die damit auszustellenden Urkunden und Bestätigungen sind nachstehende Dokumente dem Standesamt vorzulegen:

  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder die Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe
  • Nachweis des akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde mit akademischem Grad) 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (der Mutter) (Ausländer - Reisepass) 
  • Erklärung über Vornamensgebung
  • Geburtsbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.

Spezielle Anfragen richten Sie bitte an das Standesamt der Stadt Murau unter der Telefonnummer 03532-2228-12


Kosten pro Geburtsurkunde:
 € 7,20 Bundesgebühr
€ 2,10 Verwaltungsabgabe 
Kinder unter 2 Jahren: gebührenfrei


Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an (Ausnahme: Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde nach Verlust oder Diebstahl). Bei Zusendung der Geburtsurkunde entstehen in der Regel Kosten. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt.


Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080000.html

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