GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTE/R DES LANDES STEIERMARK

Aufgabenbereich des/der Gleichbehandlungsbeauftragen:

  • Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände zu Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung entgegennehmen und beantworten.
  • Opfer von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie der sexuellen Orientierung zu unterstützen und über mögliche Rechtsfolgen zu beraten.
  • Opfer von Belästigung aufgrund des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie der sexuellen Orientierung, sowie Opfer von sexueller Belästigung zu beraten und unterstützen. 
  • Gleichbehandlung in Bereichen außerhalb von Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung. Aufgrund der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU ist die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark im Bezug auf Gleichbehandlung in Bereichen außerhalb von Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung auch Ansprechpartnerin für die steirische Bevölkerung.


Weitere Auskünfte:
Tel: 0316/877-3904
Web: www.gleichbehandlung.steiermark.at

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