ORF Gebührenbefreiung

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die ORF-Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.


Wer ist anspruchsberechtigt?
Bestimmte Personengruppen haben bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen grundsätzlich Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt.

Das sind Bezieher von

  • Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung,
  • Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand,
  • Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz,
  • Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz,
  • Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz,
  • Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz,
  • Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit sowie
  • Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.


Weitere Informationen sowie Anträge unter: https://www.obs.at/befreiung/einkommen