Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die ORF-Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Bestimmte Personengruppen haben bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen grundsätzlich Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt.
Das sind Bezieher von
- Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung,
- Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand,
- Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz,
- Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz,
- Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz,
- Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz,
- Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit sowie
- Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.
Weitere Informationen sowie Anträge unter: https://www.obs.at/befreiung/einkommen

