STRAFREGISTERBESCHEINIGUNG

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilungen enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Seit 1. Jänner 2014 kann auch eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ beantragt/ausgestellt werden.

Der Antragsteller benötigt dazu eine Aufforderung/Bestätigung des aktuellen oder künftigen Dienstgebers, dass diese Bescheinigung für die Prüfung der Eignung zur Ausübung einer bestimmten in seinem Verantwortungsbereich liegenden beruflichen oder organisierten ehrenamtlichen Tätigkeit, die hauptsächlich die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Pflege oder Ausbildung Minderjähriger umfasst, benötigt wird.

Fehlt diese Aufforderung/Bestätigung, darf keine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ ausgestellt werden.

Zuständige Behörde:
Eine Strafregisterbescheinigung kann - unabhängig vom Hauptwohnsitz - bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der Antragsteller gerade aufhält, beantragt werden. 

Kontakt Rathaus Murau: Meldeamt, Tel:03532-2228-0

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
  • Wird die Bescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle benötigt: 
    Bezeichnung und Adresse der Stelle
  • Für „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“: 
    Bestätigung des Dienstgebers
  • bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht

Kosten: 
€ 14,30 Eingabegebühr 
€ 14,30 Zeugnisgebühr*
€ 2,10 Verwaltungsabgabe

*entfällt, wenn die Bescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle benötigt wird!

Anträge zum Download finden Sie unter hier.

Nähere Informationen unter ...
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/30/Seite.300020.html

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