WAHLEN (WÄHLEREVIDENZ/EUROPAWÄHLEREVIDENZ)

Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle (Europa-)Wählerverzeichnis erstellt. 
Nur wer vor einer Wahl im Wählerverzeichnis erfasst ist, kann sein Wahlrecht ausüben.


Wahlalter in Österreich: 
Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag


Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen.

Wahlberechtigt, sofern die Person vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist für: 
Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags-, Gemeinderatswahl, Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen in Österreich sowie Europawahl


Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher) müssen einen Antrag auf Eintragung bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz stellen.

Wahlberechtigt, sofern die Person vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist für: Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Volksbefragungen und Volksabstimmungen in Österreich sowie Europawahl

Der Antrag auf Erfassung in der (Europa-)Wählerevidenz ist jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für zehn Jahre ihre Gültigkeit und müssen dann erneuert werden. Neben der Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz ist auch die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Stimmabgabe im Ausland erforderlich. Es kann aber auch eine automatische („amtswegige“) Zusendung von Wahlkarten ins Ausland beantragt werden. Beachten Sie dabei aber, das es – wenn Sie die Gemeinde nicht über Änderungen der korrekten Postanschrift im Ausland informieren – bei einer Fehlzustellung der Wahlkarte dazu kommen kann, dass Sie Ihr Wahlrecht verlieren. Abhanden gekommene Wahlkarten dürfen nämlich nicht nochmals ausgestellt werden.

Die Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz soll in jenem Ort erfolgen, der der letzte Hauptwohnsitz in Österreich war. Sonst in jener Gemeinde, in der zumindest ein Elternteil seinen Hauptwohnsitz in Österreich hatte oder noch hat. Sollte auch ein solcher nicht vorliegen, dann richtet sich die zuständige Gemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich.


Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden in der Wählerevidenz (für die Teilnahme an Gemeinderatswahlen) bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde automatisch eingetragen. Um in der Europa-Wählerevidenz (für die Teilnahme an der Europawahl) erfasst zu werden, muss ein Antrag gestellt werden.

Wahlberechtigt, sofern die Person vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist für: 
Gemeinderatswahl sowie Europawahl


Kontakt Rathaus Murau: Meldeamt, Tel: 03532-2228-0

Nähere Informationen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320000.html

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