FUNDAMT

Das Fundamt ist grundsätzlich beim Gemeindeamt untergebracht.

Ausnahme: Bei Fund/Verlust/Diebstahl von Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln, Schusswaffen: immer die Polizei


Grundsätze:

  • Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist zur Rückgabe verpflichtet.
  • Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und der Verlustträger oder die Verlustträgerin nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.
  • Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben. Die Fundbehörden versuchen, den rechtmäßigen Besitzer oder die rechtmäßige Besitzerin ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können.


Anspruch auf Eigentum

Wird der rechtmäßige Eigentümer oder die rechtmäßige Eigentümerin binnen eines Jahres nicht ausfindig gemacht, kann der Finder oder die Finderin bei der Behörde die Ausfolgung des Gegenstandes verlangen.


Anspruch auf Finderlohn
Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des Fundes, wobei zwischen "verlorener" und "vergessener Sache" unterschieden wird:

  • Verlorene Sache: 10 % des Wertes
  • Vergessene Sache: 5 % des Wertes
  • Für den Wertanteil, der € 2.000,- überschreitet, halbiert sich der %-Satz in beiden Fällen.


Verlustanzeigen / Verlustbestätigung
Verlustanzeigen sind im Fundamt der Gemeinde zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt.

Wurde der verlorene oder vergessene Gegenstand noch nicht beim Fundamt abgegeben, können Sie als Verlustträger eine Verlustmeldung erstatten. Das Fundamt stellt sodann dem Verlustträger auf Wunsch eine sog. Verlustbestätigung aus. Damit wird nicht die Richtigkeit der vom Verlustträger gemachten Daten bestätigt, sondern beurkundet lediglich die Meldung.

Verlustmeldungen dienen v.a. zur Vorlage bei Versicherungen oder Handybetreibern zum Erhalt einer neuen SIM-Karte etc. 
Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob diese Meldung auch von Ihrer Versicherung o.dgl. akzeptiert wird.


Kosten:
Verlustbestätigung: 
  € 2,10 Verwaltungsabgabe 
  € 14,30 Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Bestätigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle benötigt wird)


Erforderliche Unterlagen:
Lichtbildausweis


Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/62/Seite.620000.html 

Fundamt Murau:
Stadtgemeinde Murau, Raffaltplatz 10, 8850 Murau
Tel: 03532-2228-0

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